Diese oft gestellte Frage, ist leicht zu beantworten:
Sie nehmen einfach Kontakt zu mir auf und vereinbaren mit mir einen Termin und teilen mir mit, wie
viele Mitarbeiter massiert werden sollen.
Zum vereinbarten Termin komme ich mit dem im Bild gezeigten Massagestuhl
zu Ihnen ins Büro.
Da der Massagestuhl nur den Platz eines Bürostuhls
beansprucht, brauchen Sie in Ihrem Büro keine zusätzlichen Flächen oder Räume
zur Verfügung stellen
Der zu Massierende muss sich nicht ausziehen, da der sich
Schulter- und Nackenbereich auch so bestmöglich massieren lässt.
Die Behandlungszeit entspricht ungefähr einer
Zigarettenpause und gewährleistet somit einen reibungslosen Büroablauf ohne
langwierige Unterbrechung der Arbeit.
So schnell und einfach können Sie die durch Schreibtisch-
und PC-Arbeit verursachte Nackenverspannungen und Kopfschmerzen loswerden.
Die Preise für die Massage im Büro ennehmen Sie bitte meiner aktuellen Preisliste.
Eine Büromassage ist auch das ideale Geschenk für
Kolleginnen/Kollegen, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder die Chefin / den Chef:
Fördern Sie das Wohlbefinden Ihrer Arbeitnehmer am
Arbeitsplatz und profitieren Sie davon!
Motivation für die Mitarbeiter
Senkung der Krankenstatistik
Nach der Behandlung können Ihre Mitarbeiter wieder
konzentriert arbeiten.
Der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Und als Arbeitgeber können Sie sogar noch staatlich
gefördert Geld sparen:
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom
30.05.2001, Az.: VI R 177/99, BStBl. 2001 II S. 671) und des Finanzgerichts
Köln (Urteil vom 24.09.2003, Az.: 12 K 428/03) stellen die vom Arbeitgeber
getragenen Kosten für die Massage von Arbeitnehmern unter bestimmten
Voraussetzungen keinen Arbeitslohn dar. Die Finanzverwaltung erkennt diese
Rechtsprechung an (H 70 LStH).
In der Folge unterliegen Ihre Aufwendungen nicht
der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.
Fragen Sie Ihren Steuerberater nach
dieser preisgünstigen Gehaltserhöhung für Ihre Arbeitnehmer!